Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

 

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln ausschließlich das Verhältnis des Intensiv -Förderkreises, Gerberstraße 6, 25451 Quickborn, und ihren Kunden für alle Verträge mit dem Intensiv- Förderkreis über die von dieser angebotenen Dienstleistungen.

 

1.2. Diese AGB sind unter https://www.intensiv-foerderkreis.de abrufbar.

 

1.3. Sofern im Folgenden von dem "Kunden" gesprochen wird, ist hiermit der Vertragspartner des Intensiv-Förderkreises gemeint. "Angemeldete Person" meint diejenige Person, welche das Angebot des Intensiv-Förderkreises auf Grundlage eines abgeschlossenen Vertrages sodann in Anspruch nimmt.

 

2. Allgemeine Durchführung

 

2.1. Der Intensiv- Förderkreis bietet Nachhilfekurse vor Ort in der Gerberstr.6 in Quickborn an oder alternativ als Online-Nachhilfe via Skype.

 

2.2. Ausschließlich die zur Nachhilfe angemeldete Person darf die Dienstleistungen nach Maßgabe des Vertrages in Anspruch nehmen. Eine Inanspruchnahme durch Dritte ist ohne vorherige Absprache unzulässig.

 

2.3. Der Intensiv-Förderkreis ist berechtigt, die vertraglich obliegenden Verpflichtungen von freien Mitarbeitern und sachverständigen Dritten ausführen zu lassen.

 

2.4. Im Unterricht werden in Ergänzung zu den Lernmaterialien der öffentlichen Schule weitere Lernmaterialien eingesetzt, welche nur nach Rücksprache mit Intensiv-Förderkreis und dessen Zustimmung vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden dürfen.

 

3. Gruppengröße und Dauer der Unterrichtseinheit

 

3.1. Individuelle Förderung in kleinen Lerngruppen

 

Der Nachhilfe- und Förderunterricht findet in der Sekundarstufe grundsätzlich in kleinen fachhomogenen Lerngruppen von 3-4 Schülern statt. In besonderen Ausnahmefällen kann diese Zahl zeitlich begrenzt um einen Probeschüler ausgeweitet werden. Eine Unterrichtseinheit umfasst 60 oder 90 Minuten. Kommt vorübergehend keine Lerngruppe beim 90 Minutenunterricht mit einer Mindestzahl von drei Schülern zustande, reduziert sich die Unterrichtseinheit auf 45 Minuten.

 

3.2.Einzelunterricht und Gruppenunterricht

 

Einzelunterrichte haben eine Dauer von 45, 60 oder 90 Minuten, je nach vereinbartem Angebot. Eine Unterrichtseinheit im Gruppenunterricht umfasst 60 oder 90 Minuten. Fällt die Teilnehmerzahl im Laufe des Kurses auf unter drei Schüler, wird der Kurs dennoch in vollem Umfang fortgeführt. Fach- und Kompetenzkurse folgen einem festen Raster und finden in der Regel im Gruppenunterricht statt. Daher kann eine durch einen Schüler verpasste Stunde nicht nachgeholt werden*[1].

 

4. Schulferien

 

Der Unterricht findet nicht in den Schulferien und an den gesetzlichen Feiertagen Schleswig- Holsteins statt. In den Oster- Herbst und Sommerferien bieten wir den Unterricht in Form von Ferienintensivkursen an, deren jeweiliger Umfang den vertraglich vereinbarten Unterrichtsstunden entspricht. Hierzu ist eine Anmeldung erforderlich. Für diesen Unterricht in den Ferien fallen die normalen Gebühren an. Zusätzliche Stunden werden extra berechnet.

 

 Sollten die Ferienintensivkurse nicht genutzt werden, gelten die im Vertrag vereinbarten Ferienrabatte.

 

5. Fehlstunden

 

Wir sind bemüht, bei entschuldigtem Fehlen (Krankheit oder andere begründete Fälle, wie z. B. schulische Veranstaltungen, Praktika o. Ä.) bei rechtzeitiger Entschuldigung nach vorhandener Möglichkeit Ersatzstunden zu erteilen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

 

6. Preise und Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

 

6.1. Es gelten die im Vertrag vereinbarten Preise und Zahlungsbedingungen. Die Preise verstehen sich als Nettopreise; darüber hinaus schuldet der Kunde die jeweils gültige Umsatzsteuer. Die Leistungen des Intensiv- Förderkreises sind im Bereich der Nachhilfe derzeit nach § 4 Nr. 21 a) UStG von der Umsatzsteuer befreit.

 

6.2. Die laufenden Beiträge eines Vertrages sind jeweils zum 1. oder 15. eines Monats im Voraus fällig. Die vom Vertragspartner geschuldeten Zahlungen werden per SEPA-Lastschrift eingezogen, sofern nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart ist. Die Starterpauschale wird zusammen mit dem ersten Monatseinzug abgebucht.

 

6.3. Wünscht der Kunde eine andere Zahlungsweise als das SEPA-Lastschriftverfahren, muss die Bezahlung des Beitrags spätestens zum 3. Werktag eines Monats im Voraus geleistet werden.

 

6.4. Zahlungen sind unter Angabe der Kunden- und Vertragsnummer auf das Konto zu leisten, welches dem Kunden bei Vertragsabschluss mitgeteilt wurde.

 

6.5. Die Kosten durch etwaig entstehende Rücklastschriften trägt der Kunde.

 

6.6. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung von mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so ist Intensiv-Förderkreis berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist der Intensiv-Förderkreis berechtigt, einen pauschalisierten Schadenersatz zu berechnen. Dieser beträgt den doppelten Monatsbeitrag. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

7. Kündigungsfristen

 

Kündigungsfristen gelten laut Vertrag. Die Kündigung muss in Textform erfolgen.

 

8. Datenschutz

 

8.1. Einwilligung in die Verwendung der Daten des Kunden bzw. der angemeldeten Person

 

Der Intensiv-Förderkreis erhebt und verwendet die bei Vertragsabschluss angegebenen personenbezogenen Daten des Kunden bzw. der angemeldeten Person unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Verwendung der personenbezogenen Daten erfolgt zum Zwecke der Abwicklung des mit dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses. Der Kunde stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden bzw. der angemeldeten Person erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).

 

- Der Name des Kunden und seine Anschrift benötigt der Intensiv-Förderkreis, um Kenntnis zu haben, wer Vertragspartner ist, d. h. wem gegenüber die Leistungen erbracht werden und abzurechnen sind;

 

- Der Name der angemeldeten Person und deren Anschrift wird benötigt, um Kenntnis zu haben, zu wessen Gunsten der Vertrag geschlossen wird, d. h. wer am Nachhilfeunterricht teilnimmt;

 

- Die Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und Telefonnummer) werden für gegebenenfalls erforderliche Rückfragen benötigt. Sie dienen auch zum Empfang von Informationen und Neuerungen, Angeboten oder sonstigen Marketingmaßnahmen, sofern der Kunde hierzu eingewilligt hat;

 

- Die Angaben zur besuchten Schule, zur Schulform und zur Klassenstufe werden benötigt, um die angemeldete Person in geeignete Lerngruppen einordnen zu können;

 

- Die Kontodaten werden benötigt, um die vereinbarten Entgelte einziehen zu können, sofern der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat.

 

9. Schlussbestimmungen

 

9.1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Eventuelle nachträglich erfolgende Abänderungen des vorliegenden Vertrages durch mündliche Absprachen sind aus Beweisgründen schriftlich niederzulegen.

 

9.2.Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB rechtsungültig sein oder werden, sollte eine Lücke bestehen oder sollte sich eine der vertraglichen Bestimmungen als undurchführbar erweisen, so berührt dies nicht die Rechtsgültigkeit der anderen Bestimmungen bzw. der AGB an sich.

 

Stand März 2020

 



[1]mögliche Ausnahmen sind entschuldigte Fehlstunden.

 

Intensiv-Förderkreis

Inh.: Katharina Stanelle

Gerberstr. 6

25451 Quickborn

Telefon: 04106 60667

Mobil: 0176 47721422

E-Mail: intensiv-foerderkreis@gmx.de

Beratung:

Nur nach Terminvereinbarung.

Für Familien mit geringen Einkommen biete ich ggf. gesonderte Konditionen an.

Bitte sprechen Sie mich an.

Teilen: